Das neue Kindschaftsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. November 2010

Kieler Anzeiger

Das neue Kindschaftsrecht

Seit dem 01. Juli 1998 ist das Kindschaftsreformgesetz in kraft. In diesem sind u.a. das Abstammungs- und Sorgerecht neu geregelt worden. Dabei ist die bisherige Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aus Gründen der Gleichstellung- und berechtigung aufgehoben worden.
Abstammungsrecht
Das Abstammungsrecht regelt die Zuordnung eines Kindes zu einer Mutter oder zu einem Vater. Mutter ist diejenige Frau, welche das Kind ausgetragen hat. Dieses offenkundige Merkmal mußte in den Gesetzestext eingeführt werden, da aufgrund der neuen Fortpflanzungsmedizin die Frau, welche das Kind empfangen hat (deren Eizelle befruchtet wurde), nicht mit der Frau identisch sein muß, welche das Kind geboren hat.
Die Zuordnung eines Kindes zu einem Vater erfolgt, wenn der Mann zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat oder wenn die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Mit rechtskräftiger Scheidung vor Geburt des Kindes endet also automatisch die Zuordnung zum Vater; die geschiedene Ehe entfaltet insoweit keine Rechtswirkung mehr. Selbstverständlich besteht in diesen Fällen die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen.
Elterliche Sorge
Die elterliche Sorge umfaßt die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Auch hier wird eine Unterscheidung nach ehelichen bzw. unehelichen Kindern unbedeutend. Maßgeblich ist nunmehr, ob die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren oder nicht.
Waren die Eltern nicht verheiratet, haben sie nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben oder wenn sie heiraten. Liegt keine wirksame Sorgeerklärung vor, so steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Der Vater kann die Sorge aber im Falle des Getrenntlebens vom Familiengericht übertragen erhalten. Diese Antrag setzt aber die Zustimmung der Mutter voraus.
An der Ausübung der gemeinsamen Sorge der Eltern auch nach der Scheidung wird beibehalten, wenn nicht das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen wurde, d.h. ein Elternteil den Antrag auf die Übertragung des alleinigen Sorgerechts erfolgreich gestellt hat. Megaboxsack Ausdauer Training, Boxen ist dazu ideal.
Rechtsanwalt Carsten M. Herrle