Seminar Kritik - Optimale Franchise-Verträge - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. November 2010

Zeitschrift Advonet

Seminar Kritik – Optimale Franchise-Verträge

 
Optimale Franchise-Verträge
Seminarveranstalter: Deutsche AnwaltAkademie im Zusammenwirken mit der Deutsches Franchise-institut GmbH
Referenten: Dr. Helmut Liesegang, Rechtsanwalt, Albrecht Schulz, Rechtsanwalt und Hans Lang, Geschäftsführer der Deutsches-Franchise-Institut GmbH
Das Franchiserecht hat trotz aller Reglementierungen durch Gerichte und Gesetzgeber nach wie vor eine wesentliche Bedeutung im Wirtschaftsverkehr. Die Beratung von Unternehmen in diesem Sektor, d.h. z.B. die Anpassung der Vertragsgrundlagen an die veränderte Rechtslage, kann daher für den Anwalt höchst lukrativ sein. Allerdings muss gleich gesagt werden: wer sich zuvor nicht mit dem Franchiserecht intensiv auseinandergesetzt hat, wurde durch den Besuch des Seminars nicht zum Spezialisten. Dazu ist die Materie zu komplex. Zudem ist das Haftungsrisiko des beratenden Anwaltes nicht zu unterschätzen. Nur wer sich laufend mit dieser Thematik auseinandersetzt, kann tatsächlich optimale Franchiseverträge gestalten und umsetzen. Wer also der Ansicht ist, der Besuch des Seminars qualifiziere ad hoc zum Vertragsberater, irrt. Das Seminar wendet sich dementsprechend an diejenigen, welche sich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt haben.
Der Einstieg in das Seminar war zunächst durch einen organisatorischen Mangel getrübt. Die Teilnehmerzahl überstieg die vorhandenen Sitzplätze. Eine Anpassung an die Nachfrage erfolgte jedoch unverzüglich. Die Aktualität und Notwendigkeit des Seminars wurde dadurch aber nur bestätigt.
Den Einstieg in das Seminarthema gestaltete der Geschäftsführer der Deutsches Franchise-Institut GmbH, Hans Lang, dem daran gelegen war, die Teilnehmer auf die spezielle Problematik des Franchiserechts hin zu sensibilisieren.
Anschließend widmete sich Dr. Helmut Liesegang den Besonderheiten der Vertragsanpassungen im Hinblick auf die veränderte Rechtslage (Wegfall des Gebietsschutzes usw.) in Deutschland, wobei Einzelheiten mit vielen Beispielen verdeutlicht wurden. Der Referent zeigte sich sehr offen für Nachfragen und konnte auf diese Weise sogleich unklare Sachverhalte klären. Darüber hinaus gab der Referent zahlreiche Hinweise und Tipps.
Die zweite Hälfte der Veranstaltung, welche durch Albrecht Schulz gestaltet wurde, wendete sich verstärkt den vertraglichen Besonderheiten internationaler Franchisesysteme (Theorie und Praxis des Master-Franchising) zu, wobei auf die teilweise unausgereiften Gesetzesgrundlagen hingewiesen wurde.
An Medien nutzten die Referent überwiegend Flipchart und Folien. Das ausführliche und sehr gut aufbereitete „Skript“, in dem sich auch der Entwurf eines Franchisevertrages findet und das immerhin einen kompletten Aktenordner umfasst, ersetzte weitgehend persönliche Aufzeichnungen. Für das leibliche Wohl wurde auf hervorragende Weise durch ein gut sortiertes Büffet gesorgt.
Insgesamt bestach die Veranstaltung durch die kompetente Vortragsweise und die sehr hilfreichen Praxistipps.