Berliner Vertrags Office - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. November 2010

Jumag Rezension Zeitschrift Advonet

Berliner Vertrags Office



Wer Verträge mühsam aus einschlägigen Formularsammlungen heraus zusammenstellt, ist über die enormen Vorteile moderner Speichermedien wie der CD-ROM offensichtlich noch immer nicht ausreichend informiert. Der erhebliche Zeitgewinn durch die direkte Übernahme vorformulierter Daten von einer CD-ROM in einen Textricht für sich selbst. Aufgrund der Zeitersparnis amortisiert sich die Anschaffung einer solchen Datensammlung auch alsbald. Dennoch kann auf juristisches Know How nicht verzichtet werden, da selbst die umfangreichsten Datensammlungen den konkreten Einzelfall nicht einbeziehen können; individuelle Besonderheiten stehen dem naturgemäß entgegen. Diese können mittels des „Berliner Vertrags Office“, anders als bei anderen Produkten, dauerhaft und spielend leicht in die Software eingearbeitet werden. Natürlich bewahrt die Nutzung solcher Datensammlungen den Anwalt nicht davor, den Vertragstext genauestens zu überprüfen. Es ist ein Hilfsmittel, nicht mehr und nicht weniger. Es ist aber geeignet, die Alltagsroutine effizienter zu gestalten.
Eine Auswahl von u.a. mehr als 200 Vertragsentwürfen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, wurde als „Berliner Vertrags Office“ unter verschiedene Kategorien zusammengefasst. Ergänzt werden die einzelnen Verträge durch ausführliche Informationen (Bemerkungen), in denen die Besonderheiten der Vereinbarungen erläutert und die einschlägigen Gesetze(stexte) in Form von Hyperlinks angeklickt bzw. Alternativen genannt werden können. Selbstverständlich können auch individuelle Textbausteine in die Verträge eingearbeitet und dauerhaft gespeichert werden. Darüber hinaus gibt es eine wiederum nach Kategorien sortierte Rechtsprechungssammlung, in denen Entscheidungen verschiedener Obergerichte themenbezogen wahlweise als Leitsatz oder als Volltext aufgerufen werden können. Eine Sammlung von ca. 80 verschiedenen Gesetzten rundet den umfangreichen Datenbestand ab.
Wer noch nie einen z.B. Softwareüberlassungsvertrag erstellt hat, der kann sich zunächst in den bereits genannten ausführlichen Bemerkungen über diese Vertragsform u.a. im Hinblick auf steuerrechtliche Besonderheiten informieren.
Tipp: Wirklich nützlich sind dabei die Hinweise auf die gebührenrechtliche Handhabung des jeweiligen Vertrages. Wer weiß schon als Existenzgründer bzw. Berufseinsteiger, wie der jeweilige Vertragsentwurf am sinnvollsten abzurechnen ist. Der im Rahmen des Softwareüberlassungsvertrages genannte Hinweis auf eine Abrechung auf Stundenhonorarbasis ist hilfreich und praxisnah. Andernfalls würde die Anfertigung dieses Vertragsentwurfes für den Mandanten so teuer werden, dass dieser es möglicherweise gar nicht erst zu einer Beauftragung kommen lässt. Nur: solche Erkenntnisse ergeben sich entweder im Laufe der Anwaltspraxis oder aber durch Hinweise anderer Kollegen.
Im nächsten Schritt können dem Vertragstext individuelle Textbausteine hinzugefügt werden, wobei diese Individualisierungen durch spezifische Hinweise unterstützt werden. So erfährt der Nutzer, welche Vertragsbestandteil zwingend vorhanden sein müssen und welche optional aufgenommen werde können. Wenn keine individuelle Vertragsanpassung vorgenommen werden soll, können unter dem Programmpunkt „Vertrag erzeugen“ die individuellen Daten der Beteiligten in den Vertrag übertragen werden. Dies erfolgt automatisch, indem das Programm die Daten der Beteiligten nacheinander abruft. Diese Vorgehensweise ist äußerst sinnvoll, da so das Risiko, dass wichtige Essentialia, wie z.B. die Vertragsdauer, vergessen werden, minimiert wird. Anschließend werden die Daten in einem auszuwählenden Dateiformat wiedergegeben. Es kann dabei u.a. eine der gängigen Winword-Versionen bzw. ein im „Berliner Vertrags Office“ vorhandenes Textverarbeitungsprogramm ausgewählt werden. Das Speichern der Daten als Dateien stellt anschließend kein Problem dar.
Dem Programm beigelegt wurde eine übersichtliche Einführung, in dem die Handhabung auf wenigen Seiten erläutert wird.
Insgesamt stellt das „Berliner Vertrags Office“ der Firma soft-use eine ausgereifte Datenbank wichtiger Informationen und Vorlagen zur Vertragsgestaltung dar, deren Handhabung schnell erlernbar ist und welche sich durch viele sinnvolle Funktionen auszeichnet. So werden je nach Geschlecht und Anzahl der Vertragsparteien die Substantive automatisch dekliniert und die Verben konjugiert. Auch ein sogenannter Eurorechner spricht für die Praxistauglichkeit. Nicht zuletzt die – bei vergleichbaren Produkten fehlenden – gebührenrechtlichen Hinweise qualifizieren das „Berliner Vertrags Office“ zu einer wirklich sinnvollen Anschaffung einer jeden Anwaltskanzlei.
Aus diesen Gründen bewerte ich das „Berliner Vertrags Office“ mit sehr gut.